Häufig gestellte Fragen und unsere Tipps
Weitere Tipps zum richtigen Vorgehen bei Transportschäden haben wir hier für Sie zusammengefasst:
- Grundsätzlich werden alle Großgeräte auf einer Europalette verladen.
- Alle Lieferungen sind mit grünem Umreifungsband und unseren Kantenschützern gesichert.
- Lieferungen ab zwei Großgeräten werden zum Schutz der Ware übereinander versendet.
- Dies entspricht dem „Lorch-Versandstandard“.
Sicherlich haben Sie Verständnis, dass der Fahrer unter Zeitdruck steht und ermöglichen dem Fahrer eine schnelle Ablieferung der Hausgeräte. Trotzdem hat der Fahrer ausreichend Zeit nachfolgende Punkte zu gewährleisten:
- Die Lieferung der Ware muss von der Spedition in einwandfreiem Zustand an Sie auf Europaletten „frei Bordsteinkante“ erfolgen.
Bitte beachten Sie persönlich:
- Bitte prüfen Sie die komplette Lieferung / Ware auf Beschädigungen.
- Achten Sie bitte insbesondere darauf, ob die Verpackung oder die Geräte selbst beschädigt sind oder nicht im „Lorch-Versandstandard“ angeliefert wurde.
- Verlangen Sie, dass der Fahrer bei Beanstandungen den Status „Beschädigt“ auf seinem Handterminal übernimmt.
- Sollte der Fahrer kein Handterminal mit sich führen, bitte „Annahme mit Beschädigung“ handschriftlich auf allen Speditionslieferscheinen notieren.
Sehr wichtig:
Die Annahme erfolgt mit Beschädigung!
- Bitte danach zeitnah das Gerät auf Mängel überprüfen, auch wenn Sie es auf Lager nehmen.
- Sollte das Gerät eine Beschädigung aufweisen, bitten wir Sie, uns telefonisch unter der 07431 120 200 oder direkt online über unser Formular den Schaden zu melden.
- Nur bei „Annahme mit Beschädigung“ haben Sie eine Chance zur Schadensregulierung und die gesetzliche Meldepflicht von 7 Tagen ist außer Kraft!
Sehr wichtig:
Bitte verweigern Sie die Annahme des Gerätes.
- Bitte lassen Sie hinterlegen, dass die Annahme aufgrund eines Schadens verweigert wurde.
Wir bitten Sie sich unmittelbar mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir schnell eine Ersatzlieferung zu Ihnen auf den Weg bringen können.
Wenn Sie die Lieferung angenommen haben ohne Hinweis auf eine Beschädigung und erst beim Auspacken des Gerätes einen Schaden erkennen, dann müssen Sie den Nachweis erbringen, dass der Schaden nicht in Ihrer Verantwortung entstanden ist (§363 BGB Beweislast bei Annahme als Erfüllung).
Sprechen Sie Ihren Vertriebsbeauftragten an oder informieren uns telefonisch.